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BVerwG, 01.07.1968 - IV B 94.68 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Voraussetzung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Beginn des Laufs der Beschwerdefrist mit der Aushändigung des Urteils an den zur Entgegennahme des Schriftstückes Beauftragten - ...
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1967 - 3 C 61/67
- BVerwG, 01.07.1968 - IV B 94.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.11.1961 - IV ER 403.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV B 94.68
Hat also der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin die in § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO für die Einlegung einer Beschwerde bestimmte Frist von einem Monat schuldhaft versäumt, so ist dieses Verschulden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Beschluß vom 16. November 1961 - BVerwG IV ER 403.61 - BVerwGE 13, 181) der Klägerin zuzurechnen.